Die Abrechnung der hoheitlichen Vermessungsleistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg.
Durch diese Gebührenordnung ist eine einheitliche Kostenabrechnung, sowohl für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure als auch für die Katasterämter, vorgeschrieben. Damit kann der Antragsteller die Vermessungsstelle unabhängig von den Kosten wählen.
Privatrechtliche Vermessungen werden nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) abgerechnet.
Möchten Sie sich einen Überblick über die zu erwartenden Kosten verschaffen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
In einem persönlichen Gespräch in unserem Büro, wenn gewünscht auch vor Ort, beraten wir Sie gern über die notwendigen Schritte zur Umsetzung Ihres Vorhabens.